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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 47/11 KL   

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https://dejure.org/2013,41354
LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 47/11 KL (https://dejure.org/2013,41354)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2013 - L 1 KR 47/11 KL (https://dejure.org/2013,41354)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2013 - L 1 KR 47/11 KL (https://dejure.org/2013,41354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zivilrechtliches Leistungsbestimmungsrecht nicht auf Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkasse und Pflegedienst anwendbar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 47/11
    Gleichwohl bleiben die Vorschriften des Zivilrechts entsprechend anwendbar, soweit das mit den Vorgaben des SGB V zu vereinbaren ist (BSG, Urt. v. 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R - juris Rn 13).

    Deswegen kann das Fehlen einer Preisabrede auch nicht nach den Regeln der protestatio facta contraria vernachlässigt werden (vgl. BSG, Urt. v. 13. Mai 2004- B 3 KR 2/03 R - juris Rn 17).

    Demnach ist eher ein vertragsloser Zustand hinzunehmen (BSG, Urt. v. 13. Mai 2004- B 3 KR 2/03 R - juris Rn 18).

    Darüber hinaus ist § 612 BGB deswegen nicht anwendbar, weil die Übertragung der von anderen Krankenkassen vereinbarten Entgelte der Vorstellung des Gesetzgebers zuwider laufen würde, dass jede Krankenkasse im freien Spiel der Kräfte für sich selbst eine Vereinbarung mit den Leistungserbringern treffen soll (BSG, Urt. v. 13. Mai 2004- B 3 KR 2/03 R - juris Rn 19).

    Es handelt sich um einen Fall der Leistungskondiktion im Dreiecksverhältnis (BSG, Urt. v. 13. Mai 2004- B 3 KR 2/03 R - juris Rn 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 - juris Rn 37).

    31 Finden sich auf einem Markt unterschiedlich hohe Preise für dieselben Krankenpflegeleistungen, ist nach der Rechtsprechung des BSG, der der Senat folgt, für den Bereicherungsausgleich auf den Wert abzustellen, den die ohne vertragliche Grundlage erbrachten Krankenpflegeleistungen für die Krankenkasse als bereicherungsrechtlicher Empfänger der Leistungen hatten (BSG, Urt. v. 13. Mai 2004- B 3 KR 2/03 R - juris Rn 21/22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1127/05

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 47/11
    Die Einigung über den Preis ist aber wesentliche Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages (Vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 - juris Rn 30/31).

    Es handelt sich um einen Fall der Leistungskondiktion im Dreiecksverhältnis (BSG, Urt. v. 13. Mai 2004- B 3 KR 2/03 R - juris Rn 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 - juris Rn 37).

  • LSG Hamburg, 31.10.2007 - L 1 KR 21/07

    Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung von erbrachten ärztlich verordneten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 47/11
    Denn das Interesse und damit auch der mutmaßliche Willen der Krankenkassen geht in diesen Fällen dahin, dass die Leistungen nur von solchen Pflegediensten erbracht werden, mit denen eine vertragliche Vereinbarung besteht (LSG Hamburg, Urteil v. 31. Oktober 2007 - L 1 KR 21/07 - juris Rn 30).

    Davon könnte nur ausgegangen werden, wenn die Krankenkassen sich ausdrücklich gegen die Übernahme der Leistungen durch bestimmte Pflegedienste verwahrt hätten (LSG Hamburg, Urteil v. 31. Oktober 2007 - L 1 KR 21/07 - juris Rn 35).

  • OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - L 9 U 1956/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übernahme von Beförderungskosten -

    Bei Fehlen einer vertraglichen Einigung über den Preis könne dieser jedoch nicht einseitig durch die Gegenseite bestimmt werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 08.11.2013 - L 1 KR 47/11-, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 12.08.2004 - L 16 KR 81/03 - und 22.04.2004 - L 16 KR 270/02 -).

    Im Recht der Krankenversicherung sei wiederholt entschieden worden, dass dies die Vergütungssätze sind, die üblicherweise vom Kostenträger für vergleichbare Leistungen gezahlt werden (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2013 - L 1 KR 47/11 -).

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 26/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - im Revisionsverfahren

    Das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg aus dem Parallelverfahren (Urteil vom 8.11.2013 - L 1 KR 47/11) ist rechtskräftig geworden, nachdem der Senat die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen hat (Beschluss des Senates vom 25.3.2014 - B 3 KR 38/13 B) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - L 1 KR 415/16
    Es handelt sich um einen Fall der Leistungskondiktion im Dreiecksverhältnis (BSG, Urt. v. 13. Mai 2004- B 3 KR 2/03 R - juris Rdnr 20; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 - juris Rdnr 37, Urteil des Senats vom 08. November 2013 - L 1 KR 47/11 -, Rdnr. 27, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11 KL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40812
LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11 KL (https://dejure.org/2012,40812)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - L 1 KR 47/11 KL (https://dejure.org/2012,40812)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - L 1 KR 47/11 KL (https://dejure.org/2012,40812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 98 Nr 2 GWB, § 22 Abs 1 S 1 SVHV vom 30.10.2000, § 22 Abs 1 S 2 SVHV vom 21.12.1977
    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten Rechtsverletzung - Krankenkasse - öffentlicher Auftraggeber - Verstoß gegen haushaltsrechtliche Ausschreibungspflicht - keine umgehende Kündigung des unter diesem Verstoß geschlossenen Vertrages

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Die Rechtsfrage, ob gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen sind, war erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.6.2009 - C-300/07 = Slg 2009, I-4779 eindeutig geklärt.

    Auch dieser hat zudem deutlich gemacht, dass allein die Nennung einer bestimmten Einrichtung in dem Verzeichnis der RL 2004/18/EG nicht genügt, vielmehr zu prüfen ist, ob diese Nennung eine zutreffende Anwendung der in der Richtlinie festgelegten materiellen Kriterien erkennen lässt (so EuGH 11.6.2009 - C-300/07, EuGHE 2009, I-4779); diese Kriterien sind in § 98 Nr. 2 GWB übernommen.

    Der Europäische Gerichtshof antwortete auf die Vorlage durch Urteil vom 11. Juni 2009 (C-300/07, EuGHE 2009, I-4779), dass Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c erster Fall der RL 2004/18/EG dahin auszulegen ist, "dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn die Tätigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, auferlegt, berechnet und erhoben werden.

  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 51/11

    Krankenversicherung - Nichtvorliegen einer aufsichtsrechtlich relevanten

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Mit der S. GmbH schloss die Klägerin eine Reihe von Verträge; fünf davon sind Streitgegenstand in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL.

    Diese Prüfung endete mit der Feststellung einer Rechtsverletzung durch Verstoß gegen das Vergaberecht und mündete in die Einleitung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 89 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hinsichtlich der fünf in den Senatsverfahren L 1 KR 47/11 KL bis L 1 KR 51/11 KL streitbefangenen Verträge mit dem Ziel, die Behebung der Rechtsverletzung durch umgehende Beendigung der unter Verstoß gegen das Vergaberecht zustande gekommenen Verträge zu erreichen.

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Eine von der Klägerin als maßgebendes Recht zu beachtende höchstrichterliche Rechtsprechung, die die Rechtsfrage der Anwendung des Vergaberechts auf Krankenkassen in eindeutiger Weise beantwortet (vgl. zu diesem Maßstab BSG 22.3.2005 - B 1 A 1/03 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 3), lag erst mit dieser Entscheidung vor (auch Brandts/Wirth/Held, Haushaltsrecht der Sozialversicherung, § 22 SVHV Rn. 32, sehen die Entscheidung des BayObLG aus 2004 erst mit der Entscheidung des EuGH aus 2009 überholt).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Durch Beschluss erst vom 23. Mai 2007 legte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren Fragen zur Auslegung der RL 2004/18/EG und hier zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Verträge deutscher gesetzlicher Krankenkassen vor (VII-Verg 50/06, NZBau 2007, 525).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Zwar kann unter bestimmten Umständen auch bei "befolgten" Aufsichtsanordnungen eine Anfechtungslage fortbestehen (vgl. Engelhard, in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 89 Rn. 138; BSG 28.6.2000 - B 6 KA 64/98, SozR 3-2500 § 80 Nr. 4).
  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Noch im Jahr 2004 hatte der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in seinem vielbeachteten Beschluss vom 24. Mai 2004 (Verg 6/04, NZS 2005, 26) in einem Eilverfahren entschieden, die AOK Bayern sei keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2005 - 6 W 35/05

    Vergabeverfahren: Ausschreibungspflicht für Zuschussverträge im öffentlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Diese Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat Widerspruch gefunden (Wollenschläger, NZBau 2005, 655; Byok/Jansen, NVwZ 2005, 53; Gabriel, NZS 2007, 344, 345 ff.).
  • VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01

    Erstellung und Betrieb eines internet- und telefongestützten Informationssystems

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 47/11
    Das Bayerische Oberste Landesgericht nahm zudem durchaus auf gegenteilige Rechtsprechung Bezug (insbesondere 1. Vergabekammer des Bundes 5.9.2001 - VK 1-23/01, juris), wies aber darauf hin, soweit in dieser teilweise die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden seien, sei das Problem der bloßen Rechtsaufsicht nicht angesprochen worden.
  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Eine Rechtsverletzung ist dann nicht zu erkennen, wenn die Aufsichtsbehörde "nur" eine andere Rechtsauffassung vertritt als der Versicherungsträger, dessen Rechtsauffassung aber jedenfalls vertretbar ist (Engelhard in jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 89 Rn. 21; BSG, Urteil vom 22. März 2005, Az. B 1 A 1/03 R; LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012, Az. L 1 KR 47/11 KL, Juris).

    Wie der Senat in früherer Besetzung bereits in seinen Entscheidungen aus dem Jahr 2012 zur maßvollen Anwendung von § 89 SGB IV durch die Aufsichtsbehörde im Sinne aufsichtsrechtlicher Zurückhaltung entschieden hat (unter anderem LSG Hamburg, Urteil vom 29. November 2012, L 1 KR 47/11 KL, Rn. 47, ebenso BSG, Urteil vom 22. März 2005, B 1 A 1/03 R; zuletzt Urteil vom 31. Mai 2016, B 1 A 2/15 R, Juris) und dem sich der Senat in aktueller Besetzung anschließt, hat die Aufsichtsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

    Bei diesen gebührt dem Versicherungsträger eine Einschätzungsprärogative, die das Aufsichtsamt im Rahmen seines Entschließungsermessens berücksichtigen muss (vgl. Engelhard in jurisPK -SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 89, Rn. 23-25, LSG Hamburg, L 1 KR 47/11 KL, Rn. 46, juris) und über die die Aufsichtsbehörde sich in der Begründung zum Aufsichtsbescheid erkennbar bewusst gewesen sein muss (Fattler in: Hauck/Noftz, SGB IV, Std. 10/09, § 89, Rn. 4b).

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